Hochwasser: Firmen können Kurzarbeitergeld beantragen
Nürnberg/Suhl (dpa/tmn) - Arbeitgeber können für ihre Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragen, wenn sie vom Hochwasser betroffen sind. Darauf weist die Bundesagentur für Arbeit hin.
Einige Betriebe, die vom Hochwasser betroffen sind, haben mit Arbeitsausfällen zu kämpfen. In dem Fall können sie Kurzarbeitergeld zahlen. Bei der Genehmigung des Antrags zahlt der Staat dem Unternehmen für die Beschäftigten eine Lohnersatzleistung, erklärt Frank Fleischmann von der Agentur für Arbeit in Suhl. Voraussetzung ist, dass in dem Betrieb wegen des Hochwassers die Arbeit eingestellt werden muss.
Grund kann beispielsweise sein, dass die Maschinen zerstört sind, das Betriebsgelände nicht betreten werden kann oder Zulieferer wegen des Hochwassers nicht liefern können. Bei Fragen zum Thema Kurzarbeitergeld können Betriebe die bundesweite kostenfreie Servicenummer 0800 455 55 20 anrufen.
Betroffene Mitarbeiter müssen in Folge der Kurzarbeit mit Einbußen rechnen. Die Arbeitsagentur übernimmt maximal 67 Prozent des Nettolohns, sagt Fleischmann. Allerdings muss der Betriebsrat der Kurzarbeit zustimmen. Darauf weist Prof. Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart, hin. Gibt es in dem betreffenden Unternehmen keinen Betriebsrat, muss sich der einzelne Arbeitnehmer mit der Kurzarbeit und den damit verbundenen Einkommenseinbußen einverstanden erklären. Manche Arbeitsverträge enthalten eine vorsorgliche Zustimmung des Arbeitnehmers für diesen Fall. Ist das nicht so, muss er gesondert zustimmen.