Beamte: Kein Geld für nicht genommenen Urlaub
Trier (dpa/tmn) - Landesbeamte bekommen für nicht genommene Urlaubstage grundsätzlich keinen finanziellen Ausgleich. Von dieser Regel gibt es jedoch eine Ausnahme.
Beamte können für nicht genommene Urlaubstage doch Geld verlangen, wenn sie die Umstände, wegen der sie keinen Urlaub nehmen konnten, nicht zu verantworten haben. Das hat das Verwaltungsgericht in Trier entschieden (Aktenzeichen: 1 K 1550/10TR). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.
In dem Fall hatte eine Rechtsreferendarin nach Beendigung ihres Ausbildungsverhältnisses finanziellen Ausgleich für zehn Tage nicht genommenen Jahresurlaub verlangt. Ohne Erfolg: Die Vorschriften der einschlägigen Urlaubsverordnung sähen keinen finanziellen Ausgleich vor, so die Richter. Der Klägerin sei es außerdem nicht unmöglich gewesen, ihren Jahresurlaub während ihres Ausbildungsverhältnisses anzutreten. Das wäre etwa der Fall, wenn sie aufgrund von Krankheit keinen Urlaub hätte nehmen können.