Darauf weist Hans-Georg Meier hin, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin.
Das könne unter Umständen eine Sperrzeit oder Kürzung beim Arbeitslosengeld nach sich ziehen. Denn Arbeitnehmer sind grundsätzlich dazu verpflichtet, nichts dazu beizutragen, dass sie ihren Job verlieren. Wenn man die Firma vor der geltenden Kündigungsfrist verlässt und vorzeitig ausscheidet, liegt die Vermutung nahe, dass man selbst etwas zum Verlust des Arbeitsplatzes beigetragen hat.