Bei Fernunterricht das Kleingedruckte studieren
Hamburg (dpa/tmn) - Lernen, wann und wo man will? Klingt praktisch. Viele Berufstätige denken so, wenn sie sich für Fernunterricht entscheiden. Um den richtigen Kurs zu finden, müssen sie die Angebote aber gründlich vergleichen - und das Kleingedruckte durchlesen.
Gemütlich auf dem Sofa schmökern - so stellen sich manche einen Fernlehrgang vor. In Wahrheit ist diese Art der Weiterbildung nichts für Couchpotatoes. Sie verlangt Disziplin und Vorbereitung. Damit Teilnehmer hinterher nicht enttäuscht sind, sollten sie die Kursbedingungen genau prüfen:
Pensum: Berufstätige dürfen das Pensum von Fernlernkursen nicht unterschätzen, warnt Martin Kurz, Präsident des Fachverbands Forum Distance-Learning in Hamburg. Bei beruflichen Lehrgängen müssten sie oft 10 bis 12 Stunden pro Woche einrechnen. Ein Fernstudium koste einen häufig sogar 20 Stunden in der Woche. Das Fernlernen habe zwar den Vorteil, dass Teilnehmer flexibel sind, erläutert Kurz. Sie könnten sich aussuchen, wann und wo sie lernen. Das verlangt von Teilnehmern aber, dass sie sich in Eigenregie zum Lernen motivieren können.
Kosten: Die Kursteilnehmer sollten auf Extrakosten achten, die neben der Kursgebühr anfallen - etwa für Prüfungen, rät Ludwig Pelzer von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln. Außerdem sind bei vielen Fernlernkursen auch Präsenzseminare eingeplant. Dann müssten Teilnehmer die Kosten für Anreise und Übernachtungen einkalkulieren, rät die Stiftung Warentest in Berlin in ihrem Sonderheft „Spezial Karriere 2011“.
Rücktrittsklauseln: Vor dem Buchen eines Kurses lohnt sich ein Blick auf die Rücktrittsklauseln. Gesetzlich sei vorgeschrieben, dass Kursteilnehmer im Fernunterricht zwei Wochen lang gebührenfrei vom Vertrag zurücktreten dürfen, erläutert Ludwig Pelzer von der ZFU. Diese Frist beginne erst, wenn der Teilnehmer die Vertragsurkunde und die ersten Lernunterlagen in den Händen hält - nicht mit der Buchung.
Betreuung: Die Aufgabe ist unverständlich? Oder die Formel will einfach nicht aufgehen? Dann ist es wichtig, dass die Dozenten gut für Fragen erreichbar sind - am besten auch telefonisch, rät Martin Kurz. Denn im persönlichen Gespräch lasse sich manches schneller klären als per E-Mail.
Berufstätige müssten außerdem darauf achten, dass sie auch außerhalb der Arbeitszeit jemanden erreichen können, sagt Kurz. Denn wer beim Lernen am Abend alleine nicht weiterkommt und dann merkt, dass der Dozent nur bis 16.00 Uhr erreichbar ist, hat ein Problem.
Zulassung: Jeder Fernlehrgang zur beruflichen Weiterbildung muss staatlich zugelassen sein, erklärt Ludwig Pelzer von der ZFU. Das sei gesetzlich vorgeschrieben. Ausgenommen sind Hobbykurse, die laut Gesetz nur „der Freizeitgestaltung oder der Unterhaltung“ dienen. Bei allen anderen nimmt die ZFU die didaktischen Konzepte unter die Lupe und prüft, ob die Vertragsklauseln zu Gebühren und Rücktrittsrechten vorschriftsgemäß sind.