Branchenverzeichnisse: Bei versteckten Kosten nicht zahlen
Berlin (dpa/tmn) - Der Eintrag bringt wenig, kostet aber viel: Mit Branchenverzeichnissen im Internet versuchen dubiose Unternehmen Geschäfte zu machen. Befinden sich die überzogenen Kosten im Kleingedruckten, muss der Betroffene nicht bezahlen.
Viele Firmen erhalten unseriöse Offerten, die anbieten, das Unternehmen im Internet in Branchenverzeichnisse einzutragen. Der Empfänger gewinnt dabei oft den Eindruck, es handle sich um ein kostenloses Adressverzeichnis oder das einer Behörde. Versteckt im Text findet sich ein Hinweis auf hohen Kosten, die bei zwei Jahren Vertragslaufzeit bis zu 640 Euro im Jahr betragen können.
Wer einen solchen Vertrag unterschreibt und per Fax versendet, muss die Rechnung dafür häufig nicht bezahlen, erklärt die Notarkammer Berlin. Denn es bestehe keine Zahlungsverpflichtung. Dies habe der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: VII ZR 262/11).
Niemand könne davon ausgehen, dass nur durch eine gefaxte Rückantwort ein Vertrag zustande kommt, urteilte das BGH bereits 2012. Grundeinträge in Internetverzeichnisse sind häufig kostenlos. Der Hinweis, dass in diesem Fall der Eintrag kostenpflichtig sei, sei so versteckt eingefügt, dass er schnell übersehen werden kann. Von einem durchschnittlichen Kaufmann könne nicht erwartet werden, dass er den Hinweis entdecke.