Bundesfreiwilligendienst: „Bufdis“ sind versichert

Berlin (dpa/tmn) - Der Einsatz im Bundesfreiwilligendienst ist gesetzlich unfall- und rentenversichert. Die Rentenversicherungsbeiträge übernimmt der Staat. Der Unfallversicherungsschutz deckt Unfälle bei allen Tätigkeiten sowie auf dem Arbeitsweg ab.

Unfallversicherung

Brechen sich die „Bufdis“ während der Arbeit etwa ein Bein, übernimmt die Unfallversicherung die Kosten für die Behandlung und Rehabilitation, teilt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGVU) mit. Außerdem zahlt sie eine Unfallrente, wenn Freiwillige wegen der Verletzung nicht mehr voll erwerbsfähig sind. Welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse für die Leistungen aufkommt, richtet sich nach der jeweiligen Einsatzstelle.

Rentenversicherung

Wer den freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst ableistet, ist gesetzlich rentenversichert. Die Versicherungsbeiträge übernimmt der Staat, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Wehrdienstzeiten und Zeiten des Bundesfreiwilligendienstes werden automatisch an die Rentenversicherung gemeldet.

Eine Neuregelung gibt es auch bei der Waisenrente: Die „Bufdis“ können eine Waisenrente beziehen. Der Bezug war während des Zivildienstes nicht möglich. Freiwilliger Wehrdienst und Waisenrente schließen sich jedoch weiterhin aus.

Der Bundesfreiwilligendienst beginnt am 1. Juli. Die Mitarbeit steht allen Bürgern offen, die ihre Pflichtschulzeit absolviert haben. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen keine Rolle. Die Einsatzfelder reichen von der Jugendhilfe über die Altenpflege bis zur Arbeit mit Behinderten. Außerdem gibt es Plätze im Naturschutz, Sport und der Denkmalpflege.