Betriebsrat muss sich am PC nicht persönlich anmelden
Berlin (dpa/tmn) - Der Arbeitgeber kann vom Betriebsrat nicht verlangen, dass er sich am Firmencomputer mit einer persönlichen Kennung anmeldet. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilt.
In dem Fall (Aktenzeichen: 10 TaBV 1984/10) hatte der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat darüber gestritten, ob am Betriebsratscomputer eine persönliche Anmeldung erforderlich ist. Das war im Unternehmen generell für alle Computer vereinbart worden. Der Betriebsrat verlangte für seine Anmeldung jedoch eine Sammelkennung. Er befürchtete, dass der Arbeitgeber sonst überwachen würde, wie die einzelnen Betriebsratsmitglieder den Apparat nutzen. Die Richter gaben dem Betriebsrat Recht. Der Betriebsrat bestimme grundsätzlich allein, wie der Computer genutzt werde.