Aufforderung zu Sprachkurs ist keine Diskriminierung
Erfurt (dpa) - Zuwanderer werden nicht diskriminiert, wenn ihr Arbeitgeber von ihnen die Teilnahme an einem Deutschkurs verlangt. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden.
Mit dem Urteil der Erfurter Richter blieb die Klage einer aus Kroatien stammenden Frau auf Entschädigung ohne Erfolg. (Aktenzeichen: 8 AZR 48/10) Wie das Gericht mitteilte, ist sie seit 1985 in einem Schwimmbad in Schleswig-Holstein angestellt: zunächst als Putzkraft, später auch aushilfsweise an der Kasse. 2006 hatte der Betriebsleiter sie aufgefordert, einen Kurs zu absolvieren, um ihre Deutschkenntnisse zu verbessern. Dies sollte sie auf eigene Kosten und außerhalb der Arbeitszeit tun. Die Frau weigerte sich und erhielt eine Abmahnung. Daraufhin forderte sie 15 000 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung aufgrund ihrer ethnischen Herkunft.
Der Arbeitgeber könne einen Sprachkurs verlangen, wenn für die Arbeit das Beherrschen der deutschen oder einer anderen Sprache notwendig sei, urteilten die Bundesrichter. Die Aufforderung, dies auf eigene Kosten und außerhalb der Arbeitszeit zu tun, könne aber im Einzelfall gegen den Arbeitsvertrag oder Bestimmungen eines Tarifvertrages verstoßen, hieß es.