Eine Weiterbildung finanzieren: Fördermöglichkeiten im Überblick
Berlin (dpa/tmn) — Ein paar Tausend Euro: Wer eine längere Weiterbildung macht, landet schnell bei so einer Summe. Die Kosten müssen Erwerbstätige jedoch nicht alleine tragen. Es gibt eine Reihe staatlicher Förderungen.
Häufig hilft der Arbeitgeber aus.
Weiterbildung — das klingt gut. Doch wie das Ganze finanzieren? Wer ein Fernstudium oder einen Fernlehrgang über mehrere Monate macht, muss schnell ein paar Tausend Euro allein für Studiengebühren und Lehrmaterialien berappen. „Häufig kommen dann noch Fahrt- und Übernachtungskosten dazu“, sagt Christina Engel von der Stiftung Warentest. Doch Erwerbstätige müssen die Kosten nicht alleine tragen. Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten vom Staat — und viele Arbeitgeber helfen.
Der einfachste Weg, finanzielle Hilfe zu bekommen, ist den Chef um Unterstützung zu bitten, erklärt die Karriereberaterin Svenja Hofert. Viele Arbeitgeber sind bereit, Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter zu finanzieren. Dann müssen sich viele aber verpflichten, eine gewisse Zeit im Unternehmen zu bleiben. Häufig gibt es daneben finanzielle Hilfen vom Staat. Die wichtigsten bundesweiten Fördertöpfe im Überblick:
Bildungsprämie: Angestellte und Selbstständige, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, können die Bildungsprämie beantragen. Der Staat zahlt einen Zuschuss von 50 Prozent zu allen Weiterbildungen - maximal allerdings 500 Euro. Details erfahren Erwerbstätige unter der kostenlosen Hotline 0800/262 30 00.
Bildungsgutschein: Hierbei trägt der Staat 100 Prozent der Kosten für eine Weiterbildung. Eventuell übernimmt er sogar Fahrt- und Übernachtungskosten, erklärt Felix Magin vom Jobcenter in München. Allerdings haben nur Arbeitslose einen Anspruch auf einen Bildungsgutschein. Infos gibt es bei der Arbeitsagentur am Wohnort.
WeGebAU: Die Abkürzung steht für Weiterbildung Geringqualifizierter und älterer Arbeitnehmer in Unternehmen. Auch hier übernimmt der Staat 100 Prozent der Kosten. Dazu kann ein Lohnzuschuss kommen. Den Antrag können Geringqualifizierte stellen, die seit vier Jahren nicht mehr in ihrem ursprünglichen Beruf arbeiten, sowie alle Arbeitnehmer, die in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern tätig sind. Ansprechpartner ist ebenfalls die Arbeitsagentur vor Ort.
Meister-Bafög: Diese Förderung ist ein Verwandter vom Studenten-Bafög. Das Konzept ist ähnlich: Der Staat gewährt ein Darlehen. Maximal sind das beim Meister-Bafög 10 226 Euro. Davon gibt der Staat 30,3 Prozent als Zuschuss dazu - den Rest müssen Antragsteller zurückzahlen. Ansprechpartner sind die Bafög-Ämter vor Ort.
Aufstiegsstipendium:Diese Option ist interessant für Personen, die ihre Ausbildung sehr gut abgeschlossen haben und ein Studium aufnehmen wollen. Denn vom Aufstiegsstipendium müssen Berufstätige nichts zurückzahlen. Pro Monat können sie für ein Vollzeitstudium 670 Euro bekommen, plus 80 Euro Büchergeld. Bei einem berufsbegleitenden Studium sind es einmalig 2000 Euro im Jahr. Ansprechpartner ist die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.
Weiterbildungsstipendium: Förderung gibt es nicht nur für ein Hochschulstudium, sondern auch für Weiterbildungen vom Handwerksmeister bis zum Intensiv-Sprachkurs. Das Geld muss beim Weiterbildungsstipendium wie beim Aufstiegsstipendium nicht zurückgezahlt werden. Stipendiaten bekommen maximal 6000 Euro - dazu müssen sie sich an einer Weiterbildung mit einem Eigenanteil von 10 Prozent beteiligen. Ansprechpartner sind dieselben wie beim Aufstiegsstipendium.
Länderprogramme: Wer zu viel verdient oder zu alt ist, geht bei den bundesweiten Fördertöpfen jedoch häufig leer aus. Dann sollten die Förderprogramme der Länder genau geprüft werden“, rät Hofert. Und zumindest können die Kosten für eine Weiterbildung von der Steuer abgesetzt werden.