Eis verschlucken ist kein Arbeitsunfall
Berlin (dpa/tmn) - Verschluckt sich ein Berufstätiger beim Eisessen auf dem Weg von der Arbeit, ist das kein Arbeitsunfall. Daher besteht auch kein Anspruch gegen die Berufsgenossenschaft, entschied das Sozialgericht Berlin (Aktenzeichen: S 98 U 178/10).
Auf dieses Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin. Ein Unternehmensberater hatte sich auf dem Heimweg von einem Geschäftstermin ein Eis gekauft. Beim Einfahren der U-Bahn habe er das letzte Stück - einen hartgefrorenen Brocken - unwillkürlich verschluckt, so der Mann. Es sei in der Speiseröhre hängen geblieben, was blitzartig dumpfe Schmerzen verursacht habe. Wenig später wurde in der Rettungsstelle eines Krankenhauses ein Herzinfarkt festgestellt. Der Mann meinte, es habe sich um einen Arbeitsunfall gehandelt.
Nach Auffassung des Gerichts liegt kein Arbeitsunfall vor. Eis essen gehöre nicht zu der unfallversicherungsrechtlich geschützten Tätigkeit. Arbeitsunfälle seien Unfälle, die im Rahmen einer versicherten Tätigkeit passierten. Ein bloßer zeitlicher oder räumlicher Zusammenhang sei für die Feststellung eines Arbeitsunfalls unerheblich. Es müsse vielmehr ein sachlicher Zusammenhang zwischen Handlung und Berufstätigkeit bestehen. Nahrungsaufnahme sei daher grundsätzlich unversichert.