„Exzessive“ private PC-Nutzung: Kündigung

Berlin (dpa/tmn) - Einem Arbeitnehmer kann auch ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden, wenn er täglich mehrere Stunden private Mails liest und schreibt. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

In dem Fall (Aktenzeichen: 12 Sa 875/09) hatte der stellvertretende Leiter eines Bauamts seinen PC am Arbeitsplatz über einen Zeitraum von mehr als sieben Wochen ausgiebig für private Mails genutzt. Er stand mit mindestens zehn verschiedenen Kontaktvermittlern in Kontakt. Auf seinem PC hatte er Kontaktbriefe mit erotischem Inhalt und pornografische Fotos abgelegt. An manchen Tagen erhielt der Mann über 100 private Mails. Der Arbeitgeber kündigte ihm verhaltensbedingt außerordentlich mit sozialer Auslauffrist. Das LAG wies die Kündigungsschutzklage des Mannes ab.

Aufgrund seiner langen Betriebszugehörigkeit habe dem Mann zwar nur aus einem wichtigen Grund außerordentlich gekündigt werden können. Dieser liege jedoch vor. Das exzessive private Mailen während der Arbeitszeit sei eine Verletzung der Arbeitspflicht in einer solcher Intensität, dass eine vorherige Abmahnung nicht notwendig gewesen sei. Der Arbeitgeber habe private Mails auch nur geduldet, nicht ausdrücklich erlaubt. Zum anderen habe der Kläger, der eine Leitungsfunktion innehatte, den Vertrauensvorschuss seines Arbeitgebers massiv enttäuscht.