Für die Arbeitsbescheinigung ist keine Lohnabrechnung erforderlich
Suhl (dpa/tmn) - Auf die Arbeitsbescheinigung ihres Ex-Chefs warten entlassene Arbeitnehmer oft sehr lange. Sie sollten aktiv werden, um das Schriftstück rechtzeitig zu bekommen. Denn die Auszahlung des Arbeitslosengeldes kann davon abhängen.
Nach einer Kündigung sind Berufstätige meist zunächst auf Leistungen der Arbeitsagentur oder Jobcenter angewiesen. Das Geld bekommen sie jedoch nur, wenn der alte Arbeitgeber Betroffenen eine Arbeitsbescheinigung ausstellt. Darin ist etwa anzugeben, wie viel der Beschäftigte verdient hat. Häufig warten Arbeitgeber mit der Ausstellung der Bescheinigung jedoch, bis der Mitarbeiter seine letzte Lohnabrechnung erhalten hat. Das ist aber nicht nötig, wie die Arbeitsagentur Suhl erläutert. Ausreichend ist, den Verdienst der bereits abgerechneten Monate und die Gründe der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzutragen.
Damit Mitarbeiter nach einer Kündigung die staatliche Unterstützung rechtzeitig bekommen, sollten sie ihren früheren Arbeitgeber hierauf hinweisen. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Arbeitsbescheinigung auszustellen. Macht er das nicht, droht im schlimmsten Fall ein Bußgeld.