Azubis in bestimmten Branchen bekommen die Kleidung gestellt
Bremen (dpa/tmn) - Auszubildende haben einen Anspruch darauf, dass ihnen ihr Betrieb Arbeitskleidung stellt. Das gilt aber nur dann, wenn für die Tätigkeit eine bestimmte Montur nötig ist.
Wer im Lager arbeitet, braucht zum Beispiel bestimmte Sicherheitsschuhe, Dachdecker oder Fliesenleger brauchen Knieschoner. „Aber die Jeans, die ich am Arbeitsplatz einfach so anhabe, muss mir mein Arbeitgeber nicht bezahlen“, erklärt Alireza Khostevan von der Arbeitnehmerkammer Bremen. Besteht der Arbeitgeber aber darauf, dass alle Beschäftigen einheitlich gekleidet sind, muss er die entsprechenden Kittel, Pullis und Hosen stellen.
Die Arbeitskleidung gehört den Jugendlichen aber immer nur leihweise. Wird sie nicht zurückgegeben, kann der Arbeitgeber sie in Rechnung stellen.