Die intensive Arbeit mit Maus und Tastatur sei Ursache für ihre chronische Sehnenscheidenentzündung, begründete das Gericht. Das beklagte Land Nordrhein-Westfalen habe den Zusammenhang bestritten. Aufgrund der Anerkennung habe die Frau jetzt Anspruch auf sogenannte Unfallfürsorgeleistungen. Das könne eine höhere Pension bedeuten oder auch die Zahlung für eine Heilbehandlung. (Aktenzeichen: 1K 1203/09)
Das Urteil habe Grundsatzcharakter, sagte ein Gerichtssprecher: Wer so intensiv am Computer arbeitet wie die Klägerin, hat gute Chancen, dass diese Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird.“ Das Land NRW kann in Berufung gehen.