Gewalt am Arbeitsplatz nicht tragbar

Frankfurt/Main (dpa) -Ein Toilettenreiniger, der am Frankfurter Flughafen einen WC-Benutzer am Hals gepackt hat, wurde zu Recht fristlos entlassen. Dies hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem am Montag (21.2.) bekanntgewordenen Urteil entschieden.

Körperliche Gewalt am Arbeitsplatz rechtfertige auch dann eine fristlose Kündigung, wenn das Opfer weder Kollege noch Kunde sei. Die Richter wiesen damit die Klage des Mannes gegen ein Hygieneunternehmen zurück (Aktenzeichen: 7 Ca 4685/10).

Der Arbeitnehmer war für die Reinigung der Toiletten am Flughafen zuständig. Weil ein WC-Benutzer die Kabine auf seine barsche Aufforderung offenbar nicht schnell genug verließ, packte er den Mann am Hals und würgte ihn. Dessen Beschwerde beim Flughafenbetreiber Fraport führte zur fristlosen Kündigung.

Dem Urteil zufolge dürfen Arbeitnehmer sich nicht zu derartigen Aktionen hinreißen lassen. Gewalttätigkeiten bei der Arbeit seien regelmäßig ein Grund zur sofortigen Entlassung, auch wenn Außenstehende betroffen seien, stellten die Richter fest. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass offenbar auch der WC-Benutzer aggressiv aufgetreten sei.