Gleichberechtigung unterm Regenschirm
Bonn (dpa/tmn) - Männer und Frauen sind heute gleichberechtigt - das gilt auch unter dem Regenschirm. Ein Mitarbeiter muss seiner Kollegin also nicht mehr den Schirm halten, wenn beide etwa auf dem Weg zu einem Geschäftstreffen Schutz vor Regen suchen.
Auch beim Regenschirmtragen herrscht Gleichberechtigung - pragmatisches Vorgehen ist angebracht. „Wenn die Frau 1,80 Meter und der Mann 1,68 Meter groß ist, ist es praktischer, wenn sie den Schirm hält“, erklärt Agnes Jarosch vom Deutschen Knigge-Rat in Bonn.
Es sei aber durchaus immer noch angebracht, als Mann einer Kollegin oder Geschäftspartnerin bei Regen anzubieten, unter den eigenen Schirm zu kommen, sagt Jarosch. Dann wird es aber schnell eng. Beide müssen daher darauf achten, dass sie nicht distanzlos wirken, wenn sie dem anderen notgedrungen etwas auf die Pelle rücken. Um das zu vermeiden, kann die Frau etwa fragen: „Darf ich mich bei Ihnen einhaken?“ Umgekehrt kann der Mann auch der Kollegin seinen Arm zum Einhaken anbieten.