Helfen gegen Geld: Grauzone bei Schwarzarbeit ist groß
Wiesbaden (dpa/tmn) - Der Mindestlohn führt laut einer aktuellen Studie zu mehr Schwarzarbeit. Doch wo fängt die illegale Tätigkeit an? Wenn Nachbarn oder Freunde sich gegenseitig unterstützen, ist das eigentlich Ehrensache.
Manchmal aber auch nur eigentlich.
Hilfe für den Nachbarn ist für viele Ehrensache. Doch der freundlich gemeinte Einsatz kann schnell zu einem Problem werden. „Bekommt der Helfer Geld, kann seine Arbeit unter Umständen als Schwarzarbeit gelten“, sagt Rechtsanwalt Reinhard Schütte aus Wiesbaden. Für die Abgrenzung vom Hilfseinsatz kommt es immer auf die Motivation an. Ein Überblick:
Grenzen sind fließend: Eine genaue Grenze, wo Schwarzarbeit anfängt, lässt sich nicht ziehen. „Die Grauzone ist groß“, sagt Schütte, der auch Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist. Ist es etwa schon Schwarzarbeit, wenn die Tochter der Nachbarn auf die eigenen Kinder aufpasst? Was ist mit dem Maurer von nebenan, der beim Ausbau des Hauses hilft?
Gewinnabsicht klären: Wer solche Fragen beantworten will, sollte sich laut Schütte zuerst grundsätzlich fragen: „Will ich Gewinn erzielen oder nicht?“ Ein Beispiel: Mäht jemand auf dem Grundstück nebenan den Rasen, weil sein Nachbar ein gebrochenes Bein hat, ist das eher unproblematisch, auch wenn er dafür ein Trinkgeld bekommt. „Schwierig wird es, wenn derjenige in der ganzen Nachbarschaft mit dem Rasenmäher unterwegs ist und dafür von jedem auch Geld bekommt.“
Folgen können unangenehm sein: Wird die Hilfe vom Nachbarn oder Freunden dennoch regelmäßig gegen ein Entgelt in Anspruch genommen, sind die Folgen unangenehm, wenn das auffliegt: „Es müssten Steuern und Sozialabgaben nachgezahlt werden“, sagte Schütte. Außerdem drohe ein Bußgeld. „Das kann richtig teuer werden“, warnt der Rechtsanwalt.
Um solche Probleme zu vermeiden, sollten Hilfsarbeiten nicht üppig bezahlt werden. Wer öfter Nachbarn einsetzt und sie auch dafür bezahlt, sollte die Beschäftigung offiziell bei der Minijob-Zentrale anmelden. „Dann kann man die Kosten auch steuerlich geltend machen.“