Keine Entschädigung für überqualifizierten Bewerber
Frankfurt/Main (dpa) - Wer sich auf eine nicht geschlechtsneutral ausgeschriebene Stelle bewirbt und überqualifiziert ist, hat bei einer Ablehnung keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.
Die Richter wiesen damit die Klage eines Betriebswirtes gegen eine Holzhandlung zurück (Aktenzeichen: 7 Ca 7973/10). Die Firma hatte eine Assistentin der Geschäftsführung gesucht und eine Stellenanzeige aufgegeben, die sich nur an Frauen richtete. Der Betriebswirt, der sich ebenfalls beworben hatte, aber abgelehnt wurde, berief sich auf das Antidiskriminierungsgesetz und verlangte eine Entschädigung.
Laut Urteil war die Stellenausschreibung der Firma tatsächlich fehlerhaft. Dem Kläger stehe aber keine Entschädigung zu, weil er als studierter Betriebswirt für die einfachen Buchführungs- und Organisationstätigkeiten überqualifiziert gewesen sei. Bewerber, die wegen ihres Geschlechtes abgelehnt wurden, müssten eine „vergleichbare“ Qualifikation wie der erfolgreiche Bewerber besitzen, heißt es in der Entscheidung.