Die Richter wiesen damit die Klage eines Betriebswirtes gegen eine Holzhandlung zurück (Aktenzeichen: 7 Ca 7973/10). Die Firma hatte eine Assistentin der Geschäftsführung gesucht und eine Stellenanzeige aufgegeben, die sich nur an Frauen richtete. Der Betriebswirt, der sich ebenfalls beworben hatte, aber abgelehnt wurde, berief sich auf das Antidiskriminierungsgesetz und verlangte eine Entschädigung.
Laut Urteil war die Stellenausschreibung der Firma tatsächlich fehlerhaft. Dem Kläger stehe aber keine Entschädigung zu, weil er als studierter Betriebswirt für die einfachen Buchführungs- und Organisationstätigkeiten überqualifiziert gewesen sei. Bewerber, die wegen ihres Geschlechtes abgelehnt wurden, müssten eine „vergleichbare“ Qualifikation wie der erfolgreiche Bewerber besitzen, heißt es in der Entscheidung.