Kontakte in Xing: Daten gehören nicht Arbeitnehmer
Köln (dpa/tmn) - „Meine Daten gehören mir“ - so denken viele Arbeitnehmer. Aber das ist nicht automatisch so. Wer zum Beispiel am Arbeitsplatz im Auftrag seiner Firma Geschäftskontakte über soziale Netzwerke wie Xing pflegt, kann über die Daten nicht komplett verfügen.
„Wenn der Betreffende aus dem Unternehmen ausscheidet, stellt sich die Frage, was er dann damit macht“, sagte Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Einfach mitnehmen und dem Arbeitgeber vorenthalten darf er sie nicht: „Das sind schließlich Arbeitsergebnisse“, so Oberthür.
Ebenso wenig, wie er das Adressbuch, das er während seiner Arbeit geführt hat, einfach einstecken kann, dürfe er die Geschäftskontakte für sich beanspruchen, erklärte die Expertin. Der Arbeitgeber habe vielmehr einen Anspruch darauf, wenn die Daten durch die beruflichen Kontakte zu Kunden und Geschäftspartnern zustande gekommen sind. „Das gleiche gilt auch für sein E-Mail-Adressbuch in Outlook.“