Lernen statt malochen - Diese Bundesländer gewähren Bildungsurlaub
Berlin (dpa/tmn) - Meistens bekommen Arbeitnehmer in Deutschland einige Tage frei, wenn sie sich weiterbilden. Wie hoch der Anspruch auf Bildungsurlaub ausfällt, hängt aber vom jeweiligen Bundesland ab.
In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub. Das heißt, der Arbeitgeber muss ihnen den Lohn weiterzahlen, wenn sie sich ein paar Tage für Weiterbildung freinehmen. Ob und wie viel Bildungsurlaub der Chef gewähren muss, ist Ländersache. Darauf weist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in einer Broschüre zum Thema Weiterbildung hin.
Innerhalb von zwei Jahren können sich Arbeitnehmer in sechs Bundesländern zehn bezahlte Arbeitstage für die Weiterbildung nehmen. Diese Regelung gilt in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Fünf Arbeitstage pro Jahr muss der Arbeitgeber in den Stadtstaaten sowie in Brandenburg und Rheinland-Pfalz gewähren.
Sechs Tage gibt es im Saarland. Allerdings muss ein Arbeitnehmer dort auch Urlaub einbringen. Für sechs Tage Weiterbildung im Jahr sind drei Tage Urlaub zu nehmen, für drei Tage Weiterbildung setzt man eineinhalb Tage Urlaub ein. Pro Jahr wird der Arbeitnehmer also höchstens drei Tage freigestellt. Keinen gesetzlichen Anspruch haben Beschäftigte in Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen und Sachsen.