Mitarbeiter müssen sich Arbeitszeugnis eigentlich abholen
Berlin (dpa/tmn) - Der Arbeitgeber hat nicht die Pflicht, einem ehemaligen Mitarbeiter sein Arbeitszeugnis zuzuschicken. Im Zweifel muss es der Betroffene bei dem früheren Arbeitgeber abholen.
Das Arbeitszeugnis muss nur zugeschickt werden, wenn der Ex-Mitarbeiter ihm einen frankierten Rückumschlag zuschickt. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: 16 Ta 1771/14).
In dem verhandelten Fall hatte eine frühere Arbeitnehmerin ihrem ehemaligen Arbeitgeber einen frankierten Rückumschlag übersandt mit der Bitte, ihr das Zeugnis zu schicken. Der Arbeitgeber weigerte sich, die Frau klagte.
Mit Erfolg. Üblicherweise haben Mitarbeiter keinen Anspruch, ein Zeugnis zugeschickt zu bekommen. Sie haben lediglich Anspruch auf Zeugniserteilung. Im vorliegenden Fall sei es allerdings so gewesen, dass die Frau um Übersendung des Zeugnisses gebeten und ein frankiertes Rückkuvert beigelegt habe. Es hätten auch keine Gründe vorgelegen, dieser Bitte nicht zu entsprechen.