Mitschneiden von Vorlesungen - Studenten müssen um Erlaubnis bitten

Düsseldorf (dpa/tmn) - Viele Studenten nutzen sie zum Lernen: die Mitschnitte von Vorlesungen. Bevor man eine solche aufzeichnet, muss man den Dozenten aber um Erlaubnis bitten.

Die Vorlesung ganz oder zum Teil mit dem Handy mitzuschneiden - beim späteren Lernen ist das manchmal eine große Hilfe. Doch wer das ohne die Erlaubnis des Dozenten und der Kommilitonen macht, kann sich schnell Ärger einhandeln. Im schlimmsten Fall droht Studenten eine Strafanzeige, sagt Michael Beurskens von der Heinrich Heine Universität Düsseldorf.

Sowohl der Vortrag des Referenten als auch die Wortbeiträge der Kommilitonen seien ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Deshalb fragen Hochschüler am besten Dozenten und Kommilitonen im Vorfeld um Erlaubnis.