Nach Unfall auf dem Arbeitsweg zum Durchgangsarzt
Berlin (dpa/tmn) - Nach einem Glätteunfall auf dem Weg zur Arbeit müssen Berufstätige einen Durchgangsarzt aufsuchen. Der Gang zum Hausarzt reiche in diesem Fall nicht, erklärt Elke Biesel von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin.
Auch sollte der Arbeitgeber möglichst schnell informiert werden, damit sich dieser mit der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse in Verbindung setzen kann. Durchgangsärzte seien besonders qualifizierte und medizinisch-technisch besonders ausgestattete Chirurgen oder Orthopäden mit unfallmedizinischer Erfahrung, erläutert Biesel. Diese Ärzte würden die weitere Koordinierung der Behandlung übernehmen.
Als Wegeunfälle versichert seien alle Unfälle, die Beschäftigte auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit oder nach Hause erleiden. Versichert seien dabei auch Umwege - allerdings nur dann, wenn sie nötig sind, um zum Beispiel die Kinder vor der Arbeit in den Kindergarten zu bringen.
Überfrierender Regen hatte den Straßenverkehr in großen Teilen Deutschlands am Donnerstagmorgen (6. Januar) massiv behindert. Berlins Feuerwehr rief den „Ausnahmezustand“ aus.