Nebenverdienst Zuhälter: Fristlose Kündigung
Erfurt (dpa/tmn) - Einem Angestellten im öffentlichen Dienst darf fristlos gekündigt werden, wenn er sein Gehalt nebenbei als Zuhälter aufbessert. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Aktenzeichen: 2 AZR 293/09).
Die Richter wiesen damit die Kündigungsschutzklage eines Straßenbauarbeiters ab, wie die „Neue Juristische Wochenschrift“ berichtet. Im verhandelten Fall war der Arbeiter wegen Zuhälterei und Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Arbeitgeber kündigte dem Mann daraufhin. Die Klage gegen diesen Schritt blieb ohne Erfolg. Die Kündigung sei gerechtfertigt, befanden die Richter. Der Beschäftigte habe mit seiner Nebentätigkeit und den in diesem Zusammenhang begangenen Straftaten gegen die Interessen seines Arbeitgebers verstoßen.
Zudem habe der Arbeiter als Motiv für seinen fragwürdigen Nebenverdienst seinen geringen Lohn angegeben. Dadurch habe er seinen Arbeitgeber für die von ihm begangenen Straftaten mitverantwortlich gemacht.