Neustart in der Babypause - Elternzeit zum Jobwechsel nutzen

Berlin (dpa/tmn) - Nach der Elternzeit geht es zurück in den alten Job. Oder? Warum eigentlich nicht gleich etwas Neues suchen?

Foto: dpa

Schließlich ist so eine Auszeit die ideale Gelegenheit, um sich umzuschauen und neu zu orientieren.

Foto: dpa

Das gilt zum einen für Mütter und Väter, die schon vor der Babypause unzufrieden mit ihrer alten Stelle waren. Aber auch für jene, die nach der Geburt merken, dass ihnen plötzlich andere Dinge wichtig sind als vorher - und nun beruflich am liebsten etwas ganz anderes machen möchten.

Foto: dpa

„Das ist eine Wahnsinns-Chance, etwas auszuprobieren und sich noch einmal neu zu sortieren“, sagt Alexa Ahmad von der pme Familienservice Gruppe. Diese ist als Servicestelle für das vom Bundesfamilienministerium initiierte Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ tätig. Der Wunsch nach Veränderung sei dabei nicht ungewöhnlich. Denn die Geburt eines Kindes verändere vieles - auch die beruflichen Wünsche.

Sieben Tipps auf dem Weg zum neuen Job:

Ziele abstecken: Als Erstes müssen Mütter und Väter in sich gehen und klären, wo es hingehen soll, erklärt Ahmad. Ist das Ziel ein neuer Job in der alten Branche - oder ein Berufswechsel? Dabei hilft, zu klären, was am alten Job genervt hat, ergänzt Maja Skubella, die als Coach in Hamburg arbeitet und drei Kinder hat. War es die Arbeit an sich - oder vielleicht nur der Chef oder die Kollegen? Dann reicht es eventuell schon, beim alten Arbeitgeber in eine neue Abteilung zu wechseln. Ansonsten steht vor der Suche nach einer neuen Arbeit ein Profilcheck an: Was bringe ich schon mit, und was fehlt mir für den Wunschjob? Und wie kann ich mir das aneignen?

Weiterbilden: Das lohnt sich gleich doppelt, wenn jemand eine längere Elternzeit macht oder der Partner einem den Rücken freihält. Erstens macht es sich gut auf dem Lebenslauf beim Bewerben. Denn eine Weiterbildung ist für Personaler das Signal: Da bleibt einer am Ball. Und es erleichtert den Wiedereinstieg in den Beruf, wenn Eltern ihr Wissen auffrischen, erläutert Skubella.

Bewerben: Ein, zwei oder sogar drei Jahre Elternzeit? Das klingt nach viel Zeit zum Bewerben. Die Zeit geht aber schneller vorbei, als man denkt. Mütter und Väter müssen daher rechtzeitig anfangen und genug Zeit einkalkulieren. „So eine Jobsuche kann schon ein Jahr dauern“, gibt Skubella zu bedenken. Und wie bewirbt man sich mit Kleinkind?

Hier gibt es zwei Strategien: Skubella rät, eine laufende Elternzeit im Lebenslauf gar nicht groß zu erwähnen, sondern einfach den alten Arbeitgeber zu nennen. Dann kommt im Vorstellungsgespräch zwar die Frage auf, warum man nichts davon geschrieben hat. Darauf müsse man dann eben offensiv reagieren, rät Skubella. „Man kann zum Beispiel sagen: „Der Job hat ja nichts mit meinem Kind zu tun“.“ Ahmad empfiehlt dagegen, gleich mit offenen Karten zu spielen. „Verheimlichen lässt sich das sowieso nicht.“ Wichtig sei, ein gutes Konzept vorzulegen, wie man Arbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut bringen will.

Kündigungsfristen beachten: Damit ein Jobwechsel in der Elternzeit klappt, müssen Berufstätige sich rechtzeitig von ihrem alten Arbeitgeber lossagen. Bei einer Kündigung zum Ende der Elternzeit ist eine Frist von drei Monaten vorgeschrieben, erläutert Marta Böning, Arbeitsrechtsexpertin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Innerhalb der Elternzeit gelten entweder die gesetzlichen Fristen oder das, was im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist.

Längere Bewerbungsphase mit Teilzeit überbrücken: Das Elterngeld geht zur Neige, und noch ist keine neue Stelle in Sicht. Was jetzt? Eine Option: Zunächst doch zurück zum alten Arbeitgeber, aber nur in Teilzeit. So lässt sich eine Bewerbungsphase finanziell überbrücken, und Eltern haben neben der Arbeit noch ein wenig Freiraum. Rechtlich haben Eltern dabei gute Karten: Der Arbeitgeber kann das Teilzeitgesuch in der Elternzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, erklärt Böning.

Teilzeit bei anderem Arbeitgeber: Es klingt wie ein Freifahrtschein zum Wegbewerben: Mütter und Väter dürfen in der Elternzeit auch in Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten. Die Sache hat aber einen Haken: Das geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers, erklärt Böning. Er darf ablehnen, wenn er den Arbeitnehmer selbst beschäftigen möchte.

Selbstständig machen: Mit Zustimmung des Arbeitgebers dürfen Angestellte in der Elternzeit auch selbstständig arbeiten. Das kann ein Einstieg beim Aufbau der eigenen Firma sein. Ahmad sieht das aber kritisch. Es sei eine Sache, zum Beispiel Hundehalsbänder zu Hause zu basteln und als Zubrot zu verkaufen. Ansonsten sei Kind und Selbstständigkeit eher „eine Kamikaze-Mischung“. Eine Notlösung beim Wegbewerben darf dieses Modell daher nicht sein.

Service: Das Bundesfamilienministerium bietet kostenlose Broschüren rund um die Elternzeit, das Elterngeld plus und mit Tipps zur Absprache mit dem Chef.

Literatur:

Svenja Hofert u.a.: Wiedereinstieg in den Beruf, Humboldt, 256 Seiten, 12,95 Euro, ISBN-13: 978-3869107585;

Petra van Laak: Auf eigenen Beinen: Eine vierfache Mutter startet in die Selbständigkeit, Droemer, 288 Seiten, 14,99 Euro, ISBN-13: 978-3426226353.