Reform der Ausbildungsförderung: Bafög wird 2016 erhöht
Berlin (dpa) - Bildungsausgaben waren lange ein Zankapfel zwischen Bund und Ländern. Jetzt gibt es einen Kompromiss: Der Bund greift Ländern und Kommunen stärker unter die Arme. Es soll mehr Bafög geben, aber später.
Studenten können von Ende 2016 an mit mehr Geld vom Staat rechnen. Union und SPD haben sich auf eine umfassende Reform der Ausbildungsförderung zum Wintersemester 2016/17 verständigt - und damit auf eine Anhebung des Bafög. Wie stark es steige, stehe noch nicht fest, sagte Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) am Dienstag (27. Mai) in Berlin. Die Reform ist Teil einer Einigung von Bund und Ländern zur Bildungsfinanzierung, die Kanzlerin Angela Merkel (CDU), SPD-Chef Sigmar Gabriel und der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer am Montagabend abgesegnet hatten.
Für die Bafög-Anhebung ist laut Wanka ein Finanzvolumen von jährlich 500 Millionen Euro vorgesehen. Das bedeute, dass die Förderung stärker steige als im jüngsten Bafög-Bericht gefordert. Für eine Bafög-Anpassung hatten Bund und Länder bisher keine zusätzlichen Gelder veranschlagt. Wanka sprach von Plänen für eine „strukturelle und substanzielle Reform“. Details sind offen. Für Studenten und Schüler, die Bafög erhalten, ändert sich zunächst nichts.
Der Bund übernimmt von 2015 an komplett die Kosten für das Bafög, wie Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ankündigte. Die Übernahme des Länderanteils von zuletzt 35 Prozent entlaste diese nach jetzigem Stand jährlich um 1,17 Milliarden Euro - zusammen sind das für die laufende Legislaturperiode 3,51 Milliarden Euro. Die Bafög-Novelle kostet den Bund laut Schäuble weitere 625 Millionen Euro.
Die bei den Ländern freiwerdenden Gelder sollen dort zweckgebunden zur Finanzierung von Bildungsausgaben im Bereich Hochschule und Schule verwendet werden. Wie viel jeweils in welchen Bereich fließt, können die Länder laut Wanka selbst entscheiden.
Damit sich der Bund unter bestimmten Voraussetzungen wieder dauerhaft direkt an der Finanzierung von Hochschulen beteiligen kann, soll das Grundgesetz ergänzt werden. Bisher hindert das Kooperationsverbot den Bund, Bildungsprojekte auf Länderebene langfristig finanziell zu fördern. Hier gibt es laut Schäuble aber noch keine endgültige, verfassungsrechtlich abgeklopfte Formulierung.
Nach einem Formulierungsvorschlag soll im Grundgesetz festgeschrieben werden, dass Bund und Länder bei der Förderung von Forschung und Lehre zusammenarbeiten können, wenn dies von überregionaler Bedeutung ist. Entsprechenden Vereinbarungen müssten demnach alle Länder zustimmen, außer wenn es um die Förderung von Forschungsbauten geht.
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag insgesamt sechs Milliarden Euro für Betreuung und Bildung versprochen. Fünf Milliarden Euro davon sollen für Wissenschaft, Schulen und Hochschulen eingesetzt werden, eine Milliarde für Kitas und Krippen. Die Kinderbetreuung wird aus einem Topf finanziert, der derzeit ein Volumen von rund 450 Millionen Euro hat. Der Bund will diese Summe auf bis zu eine Milliarde Euro aufstocken. In den Jahren 2017 und 2018 soll zudem der Festbetrag an der Umsatzsteuer zugunsten der Länder um jeweils 100 Millionen erhöht werden.
Von 2015 an entlastet der Bund zudem die Kommunen mit einer Milliarde Euro jährlich. Die eine Hälfte des Betrages soll in die Erhöhung des Anteils an den Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger fließen, die andere Hälfte kommt durch einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer zustande.