Schwangere Azubis: Abschlussprüfung im Mutterschutz möglich

Berlin (dpa/tmn) - Oft ist es nicht geplant, passiert aber trotzdem: eine Schwangerschaft noch während der Ausbildung. Werdende Mütter dürfen die Abschlussprüfungen aber absolvieren, auch wenn sie schon im Mutterschutz sind.

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Um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, sollten schwangere Azubis ihre Lehre nach Möglichkeit abschließen. Doch das ist oft leichter gesagt als getan. Manche junge Frau ist schon im Mutterschutz, wenn die Abschlussprüfungen anstehen. Dann darf sie die Prüfung aber trotzdem ablegen. Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund in seiner Broschüre „Ausbildung, schwanger - und jetzt?“ hin.

Vorher sollten sich Auszubildende aber mit dem Arzt besprechen und den Betrieb, die zuständige Kammer und den Prüfungsausschuss informieren. Das Mutterschutzgesetz sieht vor, dass Frauen in der Regel in den letzten sechs Wochen vor sowie acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden dürfen.