Die Richter wiesen in zweiter Instanz die Klage eines Flugzeugreinigers gegen seinen Arbeitgeber am Frankfurter Flughafen zurück und erklärten dessen ordentliche Kündigung für wirksam (Aktenzeichen: 12 Sa 522/10). Der Mann, der an einer schmerzhaften Lendenwirbelsäule leidet, hatte sich binnen sechs Jahren sechsmal zu spät krankgemeldet. Deswegen gab es Probleme, die Dienstpläne zu erstellen. Das Unternehmen kündigte ihm schließlich.