Sonntag ist Ruhetag: Das gilt auch für Videotheken
Düsseldorf (dpa/tmn) - Sonntag ist Ruhetag: Das gilt auch für Videotheken. Sie dürfen an Sonn- und Feiertagen keine Filme verleihen - auch wenn dies gar kein Mitarbeiter, sondern ein Automat macht, entschied zumindest das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf.
Sonntags müssen auch Videotheken geschlossen bleiben, urteilte das OLG Düsseldorf, wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt. Für Videotheken im Raum des OLG Düsseldorf wird die Luft enger. Andere Gerichte in NRW entschieden in ähnlichen Fällen jedoch entgegengesetzt, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht Björn Gaul. Eine Klärung durch den BGH wäre wünschenswert.
In dem konkreten Fall wandte sich der Betreiber einer Videothek gegen einen Konkurrenten, der in seiner Videothek einen Automaten aufgestellt hatte. An diesem konnten Kunden auch an Sonn- und Feiertagen Filme ausleihen. Das OLG Düsseldorf sah darin einen Verstoß gegen das Feiertagsgesetz. Das Gesetz diene der Sonn- und Feiertagsruhe, aber auch der Wettbewerbsneutralität zwischen Betrieben.