Suche nach „dynamischem Team“ keine Altersdiskriminierung
Kiel (dpa/tmn) - Die Formulierung „dynamisches Team“ in einer Stellenanzeige ist kein Indiz für eine Altersdiskriminierung. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Firmen dürfen in einer Stellenanzeige die Formulierung „dynamisches Team“ verwenden. Das ist keine Altersdiskriminierung. Von einer Benachteiligung älterer Bewerber ist erst auszugehen, wenn etwa von einem „jungen dynamischen Team“ die Rede ist. So urteilte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Az.: 2 Sa 217/12). Auf das Urteil weist der Bund-Verlag hin.
In dem verhandelten Fall hatte sich eine 1961 geborene Frau bei einer Firma als Softwareprogrammiererin beworben. Als sie eine Absage bekam, verklagte sie das Unternehmen auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 18 000 Euro. Sie sah in der Stellenausschreibung einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG). Sie argumentierte, Ältere würden durch die Formulierung ausgeschlossen - und sie hätte den Job allein aufgrund ihres Alters nicht bekommen.
Die Klage blieb ohne Erfolg. Nach Ansicht der Richter drückt der Begriff „dynamisch“ lediglich aus, dass die Firma nach beweglichen und aktiven Mitarbeitern sucht. Eine Altersdiskriminierung liege erst vor, wenn das Stellengesuch zusätzliche Formulierungen enthält - etwa das Wort „jung“ oder eine Altersobergrenze für Bewerber.