Urteil: Private Handygespräche kosten Soldaten-Karriere
Koblenz (dpa) - Weil eine Soldatin über mehrere Monate ihr Diensthandy privat genutzt hat, hat die Bundeswehr ihre Übernahme als Berufssoldatin abgelehnt. Die Klage der Frau gegen die Nichtberücksichtigung wies das Verwaltungsgericht Koblenz nun zurück.
Das Soldatengesetz verlange neben einer fachlichen auch eine charakterliche Eignung für die Ernennung als Berufssoldat, erklärte das Gericht in seiner Begründung. Da die Frau über einen längeren Zeitraum bewusst und vorsätzlich gegen eine schriftliche Dienstanweisung verstoßen habe, könne die Bundeswehr sie ablehnen (Aktenzeichen: 2 K 405/11.KO).
Die Zeitsoldatin im Rang eines Oberfeldwebels hatte zwischen September 2006 und März 2007 in mehr als 100 Fällen ihr Diensthandy für private Telefonate genutzt. Nachdem die Frau ertappt worden war, zahlte sie für die Gespräche nachträglich die Summe 782,48 Euro. Ein Kameraden habe ihr gesagt, dass für den Anschluss ein Pauschalentgelt vereinbart worden sei und damit dem Dienstherren kein finanzieller Schaden entstehe, hatte die Frau als Entschuldigung für ihr Verhalten erklärt.
Vor dem Amtsgericht wurde zwar ein Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Die Bundeswehr verhängte jedoch ein Beförderungsverbot von 15 Monaten. Als die Frau dann im November 2009 den Antrag stellte, als Berufssoldatin beschäftigt zu werden, wurde das von der Bundeswehr abgelehnt. Grund: Aufgrund ihres schweren Fehlverhaltens sei sie charakterlich nicht dafür geeignet.