Verurteilung vor Gericht ist allein kein Entlassungsgrund
Cottbus (dpa/tmn) - Die frühere Verurteilung eines Mitarbeiters ist nicht in jedem Fall ein Kündigungsgrund. Das hat das Arbeitsgericht Cottbus entschieden. Soweit kann es demnach nur kommen, wenn der Arbeitnehmer dadurch nicht für die Stelle geeignet ist.
Arbeitgeber können einen Arbeitnehmer nicht allein wegen einer strafrechtlichen Verurteilung kündigen. Vielmehr muss sich aus der Tat ergeben, dass der Angestellte für den Job nicht geeignet ist. Das hat das Arbeitsgericht Cottbus entschieden (Az.: 3 Ca 317/13). Auf das Urteil weist der Bund-Verlag hin.
In dem Fall ging es um einen Angestellten bei einem Bäderbetrieb. Der Arbeitgeber kündigte ihm, als er herausfand, dass der Mann in der Vergangenheit mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. Er hatte den Arbeitnehmer mehrmals aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis einzureichen. Als der Mitarbeiter dem nicht nachkam, beantragte er selbst das erweiterte Führungszeugnis. Dort stand, dass der Angestellte wegen des Erwerbs von Betäubungsmitteln sowie wegen Körperverletzung rechtskräftig verurteilt worden war. Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber.
Zu Unrecht - entschieden die Richter. Für eine Kündigung reiche die Verurteilung allein nicht aus. Vielmehr müsse der Arbeitgeber auf die Taten abstellen, die der Verurteilung zugrunde liegen. Daraus müsse sich ergeben, dass der Arbeitgeber für den Job nicht geeignet ist. Hier hatte der Arbeitgeber sich mit den Taten aber gar nicht auseinandergesetzt.