Viel verreisen mit wenig Urlaubstagen - Brücken bauen 2013
Berlin (dpa/tmn) - Wer geschickt plant und Feiertage optimal nutzt, holt mit seinen Urlaubstagen das Maximum an freier Zeit heraus. Doch wie sieht es im Jahr 2013 aus - ist es in dieser Hinsicht arbeitnehmerfreundlich?
Und wann lohnt es sich, Urlaub einzureichen?
Das Jahr 2013 eignet sich gut zum Brücken bauen: Wer seine Urlaubstage geschickt legt, hat noch etwas länger am Stück frei als andere. Das bestätigt Sibylle Zeuch vom Deutschen Reiseverband (DRV) in Berlin: „Es gibt viele freie Tage mit dem Einsatz von wenigen Urlaubstagen“. Schließlich fallen alle bundesweiten Feiertage auf einen Wochentag.
Die Chance auf ein erstes verlängertes Wochenende haben findige Urlaubsplaner schon ganz am Anfang des Jahres: Wer an Silvester freinimmt und nach Neujahr drei weitere Tage, hat eine komplette Woche Zeit, um sich vom Jahreswechsel zu erholen.
Weiter geht es am 1. Mai, dem Tag der Arbeit. Der fällt im kommenden Jahr auf einen Mittwoch. Über ein verlängertes Wochenende kann sich derjenige freuen, der die zwei Tage vor oder nach dem Feiertag Urlaub einreicht. Dasselbe gilt für Christi Himmelfahrt. Dieser Feiertag ist immer an einem Donnerstag.
Die nächste Möglichkeit auf einen Brückentag gibt es für viele Bundesbürger dann erst wieder im Oktober: Der Tag der Deutschen Einheit ist dieses Mal ein Donnerstag. Wer schließlich an Weihnachten länger unter dem Baum sitzen möchte, kann das mit einem Brückentag am 27. Dezember tun. Die beiden Weihnachtsfeiertage fallen auf einen Mittwoch und Donnerstag und bieten damit die letzte Chance auf ein verlängertes Wochenende im Jahr 2013.
Weitere Möglichkeiten für Kurzurlaube sind wohnortabhängig. In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland ist der 30. Mai, also Fronleichnam, ein gesetzlicher Feiertag und als Donnerstag für einen Brückentag geeignet. Genauso wie Mariä Himmelfahrt am 15. August. Auch hier ist ein verlängertes Wochenende möglich, wenn am 16. August ein Urlaubstag genommen wird. Allerdings gilt das nur für Bayern und das Saarland.
Für Berufstätige in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen kann der Reformationstag am 31. Oktober ein verlängertes Wochenende möglich machen - genauso wie der Buß- und Bettag am 20. November für die Sachsen.