Weihnachtsfeier auch auf dem Schiff versichert

Berlin (dpa/tmn) - Betriebliche Weihnachtsfeiern müssen nicht an klassischen Orten wie einem Restaurant stattfinden, um von der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert zu sein. Möglich sind auch Schiffsfahrten.

Betriebliche Weihnachtsfeiern können auch auf dem Schiff oder einer Berghütte stattfinden, erklärte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) am Dienstag (13. Dezember). Voraussetzung sei aber unter anderem, dass alle Mitarbeiter an der Veranstaltung teilnehmen dürfen. Zudem müssten der Chef oder ein von ihm benannter Vertreter und mindestens 20 Prozent der Belegschaft bei der Feier dabei sein, damit eventuelle Unfälle von der Versicherung als Arbeitsunfall anerkannt werden.

Versichert seien Arbeitnehmer aber nur, solange sie sich auf der Weihnachtsfeier aufhalten oder auf dem direkten Heimweg davon sind, teilte der DGUV mit. Wer im Anschluss an eine betriebliche Veranstaltung noch um die Häuser ziehe, habe keinen Anspruch mehr auf die gesetzliche Unfallversicherung.