Trotz Schnee und Eis auf den Straßen müssen Arbeitnehmer auch bei einem Wintereinbruch pünktlich im Büro sein. Die ersten Schneeflocken rechtfertigen grundsätzlich noch keine Verspätung am Arbeitsplatz, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. „Denn der Arbeitnehmer trägt das Wegerisiko.“ Er muss am Vortag herausfinden, wie lange er am kommenden Tag für die Anfahrt braucht. Sagt der Wetterbericht Schnee voraus, müsse er sich auf einen längeren Anfahrtsweg einstellen. Kommt er trotzdem zu spät, riskiert er eine Abmahnung.
Von diesem Grundsatz gibt es jedoch eine Ausnahme. Das gilt in allen Fällen, in denen die schwierigen Wetterverhältnisse für den Arbeitnehmer am Vortag nicht absehbar waren. Das gelte etwa bei Blitzeis, sagt Oberthür. Dann sei die Verspätung ausnahmsweise entschuldigt.