Campen: Reisemobile dürfen nicht überall stehen
Es darf kein Vorzelt aufgebaut werden, und der Caravan muss am Wagen angekoppelt sein.
München. Urlaub mit einem Reisemobil hat im Vergleich zur herkömmlichen Ferienreise einige Vorteile. Einer besteht darin, unterwegs jederzeit überall haltmachen zu können, eine Weile vor Ort zu bleiben und wenn es dort nicht mehr gefällt, einfach mit allen Siebensachen weiterzufahren. Doch ganz so einfach ist es dann doch nicht: Denn nicht jeder Ort ist erlaubt.
Wie sie ihr Fahrzeug irgendwo abstellen dürfen, hängt zum Beispiel davon ab, ob Reisemobilisten lediglich rasten oder bereits campen.
In Deutschland dürfen Reisemobilfahrer wie auch Camper, die mit einem Caravan-Gespann unterwegs sind, auf Rast- und Parkplätzen zur Übernachtung stehenbleiben - "aber ohne Camping-Aktivitäten zu entfalten", erläutert Viktoria Groß vom Deutschen Camping Club (DCC) in München.
Das heißt, es dürfen weder Vorzelte aufgebaut, Markisen ausgefahren noch Liegestühle oder Grills herausgeholt werden. Ein Caravan muss außerdem ans Zugfahrzeug angekuppelt bleiben. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber das Verweilen dort nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit für die Reise zulässt.
In der Regel wird dafür ein Zeitraum von bis zu zehn Stunden angenommen, erklärt ADAC-Sprecher Maximilian Maurer. Wer länger stehenbleibt, riskiere einen Platzverweis und ein Bußgeld wegen "wilden Campens", sagt ADAC-Jurist Markus Schäpe. Denn rechtlich sei das eine nicht genehmigte Sondernutzung des Park- oder Rastplatzes "zu Wohnzwecken", die als Ordnungswidrigkeit eingestuft werde. Diese Regelung gelte auch für das Campen am Straßenrand.
Darüber hinaus können Reisemobilisten neben ausgewiesenen Campingplätzen auch Reisemobil-Stellplätze ansteuern, für die zum Teil allerdings Nutzungsgebühren anfallen. Sie sind meist durch ein Parkplatzschild gekennzeichnet. Auch hier ist es laut Schäpe verboten, Vorzelte aufzubauen. Zu beachten ist außerdem, dass der Aufenthalt meist auf wenige Tage beschränkt und Dauercampen somit tabu ist.
Im Ausland gelten laut Schäpe ähnliche Regelungen. "Wildes Campen" sei häufig verboten, wer auf Nummer sicher gehen will, steuere ausgewiesene Campingplätze an. Nur in Österreich, Italien und Spanien sei eine einmalige Übernachtung im Wohnmobil oder Wohnwagen am Straßenrand oder auf einem öffentlichen Parkplatz erlaubt - allerdings mit regionalen Einschränkungen. In Griechenland, Kroatien, Portugal, Tschechien und Ungarn ist das Übernachten außerhalb von Campingplätzen Schäpes Angaben zufolge grundsätzlich verboten.