Der Staat unterstützt pflegende Angehörige

Verwandte, die Kranke betreuen, müssen im Job kürzer treten. Den Gehaltsverlust kann man ausgleichen.

Düsseldorf. Wer einen Angehörigen versorgen muss, kann bis zu sechs Monate lang aus seinem Job aussteigen. Einen gesetzlich geregelten Lohnersatz gibt es während dieser Pflegezeit bisher aber nicht. Wovon Pflegende heute leben können.

„Meine Mutter ist 76, nach einem Schlaganfall ist sie pflegebedürftig, in ein Pflegeheim möchten wir sie nicht geben, ich will mich selbst um sie kümmern, aber ich will auch meine Arbeit nicht aufgeben. Was tun?“ Mit solchen und ähnlichen Fragen hat Stefan Güthlein, Pflegeberater der Knappschaft häufig zu tun. Sein Tipp: „Arbeitszeit verkürzen und Pflegegeld in Anspruch nehmen.“

Wenn zu Hause lebende Pflegebedürftige von Angehörigen versorgt werden, erhalten sie von ihrer Kasse Pflegegeld. Bei Pflegestufe I sind das 225 Euro im Monat, bei Stufe II 430 Euro und bei Stufe III 685 Euro.

Das Geld geben die Gepflegten meist an ihre Angehörigen weiter, die sie betreuen. Dafür ist es im Prinzip auch vorgesehen. Die Pflegepersonen können dieses Geld „brutto für netto“ annehmen. Steuern fallen dabei nicht an.

Seit Mitte 2008 haben Arbeitnehmer nach dem Pflegezeitgesetz einen Rechtsanspruch auf eine unbezahlte Freistellung von bis zu sechs Monaten, wenn sie einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause betreuen.

Was viele nicht wissen: Statt einer Auszeit ist auch eine Arbeitszeitverkürzung möglich. Wer zuletzt beispielsweise 1.590 Euro netto verdient hat, kommt bei halbierter Arbeitszeit immerhin noch auf 933 Euro im Monat — auf deutlich mehr als die Hälfte also. Kommt dann noch das Pflegegeld hinzu, so hält sich der Einkommensverlust in Grenzen.

Das Gesetz schafft einen harten Rechtsanspruch auf Arbeitszeitverkürzung. Der Arbeitgeber hat danach bei der Arbeitszeit im Regelfall „den Wünschen der Beschäftigten zu entsprechen“. Der Pferdefuß: All das gilt nur für Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten. Viele betriebliche Interessenvertreter finden Teilzeitlösungen für die Angehörigenpflege ohnehin vernünftiger als eine totale Auszeit.

Pflegeberater Stefan Güthlein meint dazu: „Bei einem Ausstieg vom Job besteht die Gefahr, dass die Pflegenden in die Isolation geraten, der Austausch mit anderen Menschen fehlt dann oft völlig.“ Die „Ablenkung“ durch einen halben Job könne da ein guter Ausgleich sein.