Behinderte Kinder ohne Anspruch auf Privatschule
Darmstadt (dpa) - Behinderte Kinder haben keinen Anspruch auf sonderpädagogische Hilfe in einer Privatschule, wenn die Förderung auch an einer staatlichen Schule möglich ist. Das hat das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt entschieden.
Der Landeswohlfahrtsverband muss deshalb für einen 13 Jahre alten behinderten Jungen aus Gießen nicht das Schulgeld von 303 Euro im Monat für eine Privatschule übernehmen. Die Pflegeeltern des seit seiner Geburt behinderten Kindes hatten sich für den Besuch der Schule entschieden, die nach den Grundsätzen der anthroposophischen Heilpädagogik unterrichtet. Das Staatliche Schulamt hatte den Jungen jedoch einer staatlichen Förderschule zugewiesen.
Der Landeswohlfahrtsverband hatte die Übernahme der Kosten für die Privatschule mit der Begründung abgelehnt, dass der kleinwüchsige und geistig behinderte Junge auch in einer staatlichen Schule angemessen gefördert werden könne, die kein Schulgeld verlange. Die Richter beider Instanzen gaben dem Verband Recht. Eine Revision zu dem Urteil wurde nicht zugelassen.