Bisphenol A in Babyfläschchen verboten
Berlin (dpa) - Deutschland verbietet die Chemikalie Bisphenol A in Babyfläschchen. Die Substanz dürfe ab dem 1. März nicht mehr zur Produktion von Fläschchen verwendet werden, teilte das Bundesverbraucherschutzministerium am Freitag (11.
Februar) mit.
Es handle sich um ein vorsorgliches Verbot, da noch nicht alle Fragen zu dem Stoff geklärt seien, so das Ministerium. Für bereits hergestellte Artikel bleibt eine Übergangsfrist von drei Monaten. Ab dem 1. Juni darf kein Babyfläschchen mehr verkauft werden, bei dem die Hersteller Bisphenol A verwendet haben.
Bisphenol A wird für die Herstellung bestimmter Kunststoffe verwendet. Deshalb kann es in Gegenständen enthalten sein, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, wie zum Beispiel Babyfläschchen aus Polycarbonat.
So vielfältig die Anwendung des Stoffes, so vielfältig sind auch die Wirkungen, die BPA zugeschrieben werden, wenn es vom Körper aufgenommen wird. Die Chemikalie gehört zu den sogenannten endokrinen Disruptoren - sie ahmt die Wirkungen eines Hormons nach, ist selbst aber keines. Durch das Andocken der Chemikalien an die Rezeptoren für Östrogen im Körper könnten biologischen Vorgänge gestört werden, lautet die Befürchtung von BPA-Kritikern.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßte das Verbot, kritisierte am Freitag aber die Übergangsfrist von drei Monaten. BUND-Chemieexpertin Patricia Cameron verlangte: „Kinder sind besonders gefährdet. Das Verbot von Bisphenol A in Babyflaschen ist deshalb ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Belastung fängt jedoch bereits im Mutterleib an. Deshalb muss die Chemikalie auch für alle Anwendungen verboten werden, die Kinder und schwangere Frauen belasten können.“