Elterngeld: Stichtagsregelung verfassungsgemäß

Karlsruhe (dpa) - Die Stichtagsregelung für das Elterngeld ist verfassungsgemäß. Mütter und Väter, deren Kind vor dem 1. Januar 2007 zur Welt gekommen ist, haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Für Eltern, deren Kind vor dem 1. Januar 2007 geboren ist, galten zu Recht die Erziehungsgeldregelungen. Sie haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag (5. Mai) in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen: 1 BvR 1811/08, 1 BvR 1897/08 Beschlüsse vom 20. April 2011).

Die höchsten deutschen Richter nahmen die Beschwerden zweier Mütter aus Bayern nicht zur Entscheidung an. Sie seien nicht in ihren Grundrechten verletzt. Die Mütter hatten kein Erziehungsgeld bekommen, weil ihr Familieneinkommen zu hoch war. Das Elterngeld, das auch Besserverdienende bekommen, erhielten sie nicht, weil ihre Kinder vor dem Stichtag geboren wurden. Mit ihrer Beschwerde waren die Mütter im Januar 2008 auch schon vor dem Bundessozialgericht gescheitert.