Frühchen-Versorgung auch in kleinen Kliniken
Potsdam (dpa) - Das Thema ist sensibel: Wo werden Frühgeborene am besten versorgt? Wo haben sie die besten Überlebenschancen? Nicht zwangsläufig nur in großen Spezialkliniken, meinen Richter. Und kippen eine bundesweite Reform.
Frühgeborene dürfen weiterhin auch in kleineren Krankenhäusern versorgt werden. Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat eine bundesweite Neuregelung gekippt, nach der nur noch große Spezialkliniken mit mindestens 30 Fällen pro Jahr Frühchen hätten behandeln dürfen. Das Gericht ist bundesweit für Streitfälle dieser Art zuständig, deshalb gilt das Urteil vom Mittwoch (21. Dezember) in ganz Deutschland.
Die Neuregelung hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen beschlossen. Dagegen klagten jedoch über 40 Kliniken aus ganz Deutschland. (Aktenzeichen: L 7 KA 64/10 KL)
Aus Sicht des Gerichts konnte der GBA nicht nachweisen, dass durch die Mengenvorgabe automatisch auch die Qualität der Versorgung gewährleistet ist. „Die wissenschaftlichen Belege hierfür wurden nicht erbracht“, sagte Gerichtssprecher Axel Hutschenreuther. Zudem kritisierten die Richter den Beschluss als willkürlich. Der GBA habe einerseits strikte Vorgaben für Frühgeborene bis 1250 Gramm gemacht, bei Neugeborenen mit einem Gewicht zwischen 1250 und 1500 Gramm dagegen nicht. „Dies ist nicht stimmig“, so Hutschenreuther.
Damit setzte das Gericht seine bisherige Rechtsprechung fort. Bereits im Eilverfahren hatte es im Januar die Vorschrift zur Versorgung von Frühgeborenen gekippt. Auch im Streit um Mindestmengen bei Knie-Operationen hatte der GBA im August eine Niederlage kassiert (Aktenzeichen: L 7 KA 77/08 KL).
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließen die Potsdamer Richter aber in beiden Fällen eine Revision beim Bundessozialgericht zu.
Nach Angaben der Deutschen Kinderhilfe werden bundesweit jährlich etwa 60 000 Kinder zu früh geboren. Nach Auffassung von Ärzten haben Frühchen bessere Überlebenschancen, wenn sie in größeren Spezialkliniken entbunden werden. Eine entsprechende Regelung hatte zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft treten sollen. Mit Blick auf das Gerichtsverfahren hatte der GBA seinen Beschluss aber zunächst außer Vollzug gesetzt.
Geklagt hatten Krankenhäuser aus ganz Deutschland, besonders viele jedoch aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Aber auch aus der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg wehrten sich Kliniken. Sie begrüßten das Urteil. „Dadurch bleiben qualitativ hochwertige Versorgungsstrukturen erhalten und können sinnvoll weiter entwickelt werden“, meinte ein Sprecher des St. Franziskus-Hospitals in Münster.
Die Krankenhäuser hatten unter anderem befürchtet, lukrative Patienten zu verlieren. Mit der Versorgung eines Frühgeborenen verdient eine Klinik über 100 000 Euro, wie LSG-Sprecher Hutschenreuther sagte. Auch längere Wege für Eltern wurden von den Krankenhäusern als Beweggründe genannt.