Gericht: Eltern müssen Studienabbrecher weiter Unterhalt zahlen

Hamm (dpa/tmn) - Die Wahl des passenden Studienfachs ist nicht immer einfach. Dieser Meinung ist auch das Oberlandesgericht Hamm. Es sprach einem Kind Unterhalt zu, obwohl es das Erststudium abgebrochen hatte.

Ein Studienabbruch rechtfertigt nicht automatisch, dass Eltern ihrem Kind den Ausbildungsunterhalt streichen. Beginnt es danach ein anderes Studium, kann ihm weiter Unterhalt zustehen. Denn Eltern müssen ihren Kindern eine Orientierungsphase einräumen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az.: 7 UF 166/12), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

In dem verhandelten Fall hatte sich der Vater nach der Scheidung in einem Vergleich gegenüber seiner Tochter verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Nach dem Abitur begann das Kind zunächst ein Studium für Tourismus und Freizeitmanagement, das sie nach vier Semestern abbrach. Nach diversen Praktika und einem längeren Aufenthalt im Ausland begann sie Journalistik zu studieren. Der Vater berief sich auf den Wegfall seiner Unterhaltspflicht und argumentierte unter anderem, seine Tochter sei nicht bedürftig, zum Studium nicht geeignet und habe keinen Unterhaltsanspruch mehr.

Die Richter entschieden jedoch, dass die Tochter mit dem Beginn des Studiums einen Anspruch auf Unterhalt von monatlich rund 350 Euro habe. Sie sei für das Journalistikstudium geeignet. Zudem befinde sie sich noch in ihrer Erstausbildung. Jungen Menschen stehe eine Orientierungsphase zu. Ein Abbruch des ersten Studiums nach vier Semestern sei daher hinzunehmen.