TÜV warnt vor Billig-Badespielzeug

Köln (dpa) - Schwimmtier oder Luftmatratze gehören für viele Kinder zum Urlaub. Doch der TÜV warnt: Beim Griff zum Billigangebot in Strandbuden oder Souvenirshops ist Vorsicht geboten. Sonst könnte es gefährlich werden.

Am Strand gekaufte Schwimmsitze für Babys und Kleinkinder sind häufig lebensgefährlich. Es könne ein „unmittelbares Risiko des Ertrinkens“ drohen, warnte der TÜV Rheinland am Dienstag (16. Juli) in Köln. Das Prüfunternehmen testete Wasserspielzeug und Baby-Schwimmsitze aus Urlaubsorten in Deutschland, Spanien, Italien, Griechenland, Belgien und den Niederlanden.

Untersucht wurden insgesamt 50 Produkte, darunter aufblasbare Schwimmtiere und Luftmatratzen aus Souvenirshops und Strandbuden. Der Preis lag bei höchstens zehn Euro. Das Ergebnis: 20 der 50 Badeartikel dürften in der Europäischen Union gar nicht verkauft werden. Sie erfüllten nicht einmal grundlegende Sicherheitsanforderungen.

In sechs Fällen fanden die Tester lebensgefährliche Schwimmsitze für Babys und Kleinkinder. Dabei bestehe entweder das Risiko des Herausrutschens oder des Kenterns. Die Schwimmsitze gaukelten den Eltern Sicherheit vor, seien aber lebensgefährlich, sagte TÜV-Expertin Christiane Reckter. „Deshalb sind solche Sitze absolut verboten.“

Von anderen aufblasbaren Schwimmtieren lösten sich verschluckbare Kleinteile wie Ventilstöpsel. Sechs Wasserspielzeuge enthielten unerlaubt hohe Mengen verschiedener Schadstoffe wie krebserregende Weichmacher.

Der TÜV hat den Test mittlerweile zum vierten Mal gemacht. Insgesamt sei „ein leicht positiver Trend zu erkennen“. So seien 2009 noch mehr als 60 Prozent der gekauften Artikel durchgefallen. Aber immer noch seien viele gefährliche Produkte dabei.

Doch woran erkennen Käufer schlechte Artikel?

Der Preis:„Bei 1-Euro-Produkten würde ich sagen: Günstig ist schlecht“, sagt TÜV-Expertin Christiane Reckter. Doch teuer muss es auch nicht unbedingt sein: Gute Schwimmsitze zum Beispiel sind laut TÜV schon zwischen 10 und 15 Euro zu haben.

Das Aussehen: Sind Kinderschwimmsitze wie buntes Wasserspielzeug gestaltet, sollten Käufer besser die Finger davon lassen. Zudem müssen die Sitze mit Benutzungs- und Sicherheitshinweisen gekennzeichnet sein und die Anforderungen der Normenreihe EN 13138-1 und EN 13138-3 erfüllen. Das muss auch so auf der Verpackung und dem Produkt stehen.

Das Gefühl:Qualität lässt sich laut Reckter meist schon an der Folienstärke erkennen. Die Faustregel ist einfach: Je dicker, desto besser.

Die Gebrauchsanweisung: Wenn es in der Gebrauchsanweisung oder bei den Warnhinweisen Druckfehler gibt, hat das dazugehörende Produkt meist auch ein Sicherheitsproblem.

Der Verkäufer:Besser schon in Deutschland kaufen, am besten bei großen Handelsketten, die über eine Qualitätssicherung verfügen. In Shops am Strand gekaufte Produkte waren im TÜV-Test oft schlechter.

Die Herkunft:Made in China heißt nicht unbedingt schlecht. 75 Prozent aller Produkte werden laut TÜV Rheinland in China gefertigt. Dabei gebe es auch gute und sichere Produkte.

Der Geruch: Keine Kunststoffprodukte kaufen, die extrem stark und unangenehm riechen. Ein solcher Geruch kann ein Hinweis auf nicht erlaubte Inhaltsstoffe sein.