Gericht stärkt erneut Elternanspruch auf Kindergeld
Cottbus (dpa) - Mehr Eltern volljähriger Kinder, die bereits eigenes Geld verdienen, dürfen auf Kindergeld hoffen: Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil den Elternanspruch gestärkt.
Ist der Nachwuchs bei den Eltern mitversichert, muss dies ebenfalls für die Berechnung der Freigrenze berücksichtigt werden, entschied das Finanzgericht. Die Richter in Cottbus stellten damit klar, dass sich der Kindergeldanspruch nach der Belastung der Eltern richtet. Letztlich mache es beim Unterhalt keinen Unterschied, ob der Beitrag für eine Krankenversicherung vom Konto der Eltern abgezogen wird oder ob sie den Betrag zur Verfügung stellten, hieß es am Montag (14. März) in einer Mitteilung. (Aktenzeichen: 4 K 10218/06 B - Urteil vom 4. November 2010)
Die Richter in Cottbus gaben damit einem Vater Recht, dessen Tochter über ihn in der privaten Krankenversicherung mitversichert ist. Da die Zahlung unmittelbar von ihm geleistet wird, lag sie knapp oberhalb der Bemessungsgrenze von derzeit 8004 Euro. Die Familienkasse hat das Urteil nicht akzeptiert und beim Bundesfinanzhof in München Revision eingelegt (Aktenzeichen: III R 85/10), teilte das Gericht in Cottbus mit.
Das Landesfinanzgericht stützte sich bei seinem Urteil auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Dieses hatte bereits 2005 entschieden, das für den Kindergeldanspruch zur Berechnung der Freigrenze das Netto- und nicht das Bruttoeinkommen entscheidend ist. Demnach müssen auch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden.