Karlsruhe stärkt Adoptionsrecht für Homosexuelle

Karlsruhe (dpa) - Wieder einmal erzwingt Karlsruhe einen Schritt zur Gleichstellung schwuler und lesbischer Paare mit heterosexuellen Ehepaaren. Ab sofort haben Lebenspartner mehr Rechte bei Adoptionen.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner gestärkt. Das Verbot der sogenannten Sukzessivadoption verstoße gegen das Recht auf Gleichbehandlung, entschieden die Richter in dem am Dienstag (19. Februar) verkündeten Urteil. Dabei geht es um Fälle, in denen einer der beiden Partner ein Kind adoptiert hat und auch der andere Partner Adoptivmutter oder -vater werden möchte. Auch schwulen und lesbischen Lebenspartnern müsse in diesen Fällen eine Adoption möglich sein.

Die bisherige Regelung verletze sowohl die betroffenen Kinder als auch die Lebenspartner in ihrem Recht auf Gleichbehandlung, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof. Die Benachteiligung sei nicht dadurch gerechtfertigt, dass es sich um gleichgeschlechtliche Lebenspartner handele. Diese könnten „ebenso wie Partner in einer Ehe in dauerhafter rechtlicher Bindung für das Wohl des Kindes sorgen“, sagte Kirchhof.

Die zusätzliche Adoption durch den zweiten Partner sei dem Wohl des Kindes in der Regel zuträglich. Sie sei geeignet, „stabilisierende entwicklungspsychologische Effekte zu entfalten“, so das Gericht. Außerdem werde die rechtliche Stellung des Kindes verbessert; insbesondere profitiere ein Kind bei Unterhalt und Erbrecht von der doppelten Elternschaft.

Der Erste Senat gab der Verfassungsbeschwerde einer Ärztin aus Münster statt. Ihre Lebenspartnerin hatte 2004 ein Mädchen aus Bulgarien adoptiert. Das Kind, inzwischen 13 Jahre alt, lebt mit beiden im gemeinsamen Haushalt - doch den Wunsch der Ärztin, gleichfalls Adoptivmutter zu werden, lehnten die Gerichte entsprechend der gesetzlichen Regelung ab. Diese Entscheidungen hoben die Verfassungsrichter nun auf.

Für eine Neuregelung setzten die Richter eine Frist bis zum 30. Juni 2014. Das Gericht ordnete zudem an, dass eine Sukzessivadoption für eingetragene Lebenspartner ab sofort möglich ist. Dies sei wegen der ansonsten eintretenden „unzumutbaren Nachteile“ notwendig.

Schon mehrmals hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte homosexueller Paare gestärkt - etwa bei der Erbschaftssteuer und beim Familienzuschlag für Beamte. Auch zur Frage des Ehegattensplittings sind mehrere Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig; hierüber wollen die Karlsruher Richter noch in diesem Jahr entscheiden.