Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt gab mit seinem Beschluss (Aktenzeichen: 7 UF 91/09) der Klage eines geschiedenen Ehemannes statt. Er hatte sich dagegen gewandt, für seine Ex-Frau weiterhin Unterhalt zahlen zu müssen. Denn sie lebe inzwischen mit einem neuen Partner zusammen. Die Ex-Frau machte geltend, von einer verfestigten Lebensgemeinschaft könne frühestens nach einigen Jahren des Zusammenlebens die Rede sein. Sie lebe erst ein gutes Jahr mit ihrem neuen Partner zusammen.
Das OLG sah die Sache anders. Wenn die neuen Partner gemeinsam eine Wohnung beziehen, sich anfallende Kosten teilen und somit überwiegend zusammenleben würden, sprächen die Indizien für eine verfestigte Lebensgemeinschaft. Dann sei es dem Ex-Mann nicht mehr zumutbar, noch für den Unterhalt aufzukommen.