Kind kann Auskunftsanspruch einschränken

Berlin (dpa/tmn) - Ein 16-Jähriger kann sehr wohl entscheiden, ob sein nicht sorgeberechtigter Vater Auskunft über seinen Gesundheitszustand bekommen darf. So lautet das Urteil eines Gerichts, das damit dem Auskunftsanspruch des Vaters widersprach.

Ein Kind kann verhindern, dass der nicht sorgeberechtigte Elternteil Informationen über seine Gesundheit erhält. Sein Wohl steht dem Auskunftsanspruch des betroffenen Elternteils entgegen. Das hat das Kammergericht Berlin entscheiden, (Aktenzeichen: 19 Uf 52/10), wie die Familienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.

In dem Fall hatte der nicht sorgeberechtigte Vater verlangt, dass die Psychotherapeutin seines 16-jährigen Sohnes von der Schweigepflicht entbunden wird. Die Frau hatte seinen Sohn zwei Jahre lang behandelt. Der Sohn war aber nicht damit einverstanden, dass sein Vater Informationen über seine Behandlung erhält. Das Verhältnis zwischen Vater und Sohn ist gestört. Der Antrag des Vaters blieb erfolglos. Ein Anspruch auf Auskunft bestehe nicht, da dies dem Kindeswohl widerspreche. Der Willen eines 16 Jahre alten Kindes sei zu berücksichtigen.