Kindergeld für Bufdis: Anträge werden zurückgestellt
Berlin (dpa/tmn) - „Bufdis“ haben Anspruch auf Kindergeld. Allerdings wird die Familienkasse den Antrag zunächst zurückstellen, erläutert die Stiftung Warentest. Denn noch gibt es keine gesetzliche Regelung.
Junge Menschen unter 25 Jahren, die den neuen Bundesfreiwilligendienst absolvieren - die sogenannten „Bufdis“-, haben Anspruch auf Kindergeld. Allerdings fehlt es bislang an einer gesetzlichen Regelung, berichtet die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift „Finanztest“. Daher werde ein Antrag auf Kindergeld zunächst abgelehnt. Eine gesetzliche Regelung soll voraussichtlich am 4. November kommen.
Bestehen Eltern derzeit darauf, dass der Antrag auf Kindergeld bearbeitet wird, erhalten sie eine Absage. Wem das bereits passiert ist, dem empfiehlt Stiftung Warentest, Einspruch einzulegen und zu beantragen, die gesetzliche Regelung abzuwarten. Dann gehe auch diesen Eltern der Anspruch auf Kindergeld nicht verloren.