Juni).
Mit der Zustimmung des Bunderates ist es amtlich: Leibliche Väter haben mehr Rechte. Bislang konnte der biologische Vater nur dann gegen den Willen der Mutter und des sogenannten rechtlichen Vaters einen Kontakt erzwingen, wenn er bereits eine enge persönliche Beziehung zu seinem Kind aufgebaut hatte.
Künftig soll hingegen entscheidend sein, ob der Umgang dem Kindeswohl dient und ob der Vater ernsthaftes Interesse an seinem Nachwuchs zeigt. Leibliche Väter sollen außerdem ein Auskunftsrecht zu den Lebensverhältnissen des Kindes bekommen.