Neuregelung tritt in Kraft: Namen für „Sternenkinder“
Berlin (dpa) - Tot geborene Babys unter 500 Gramm Gewicht dürfen von Mittwoch (15. Mai) an einen Namen bekommen: Sie können offiziell beim Standesamt registriert und anschließend bestattet werden. Auch eine rückwirkende Erfassung des Kindes ist möglich.
Die Neuregelung tritt in Kraft: „Sternenkinder“ - tot geborene Babys mit einem Gewicht unter 500 Gramm - dürfen ab Mittwoch (15. Mai) einen Namen bekommen. Nach der entsprechenden Gesetzesänderung können die sogenannten Sternenkinder künftig beim Standesamt registriert und anschließend richtig bestattet werden.
Bisher galten totgeborene Kinder als Fehlgeburten und wurden beim Standesamt nicht erfasst. Schätzungen zufolge gibt es pro Jahr rund 1500 solcher Fälle. Der Bundestag hatte die Neuregelung Ende Januar beschlossen. Demnach ist auch eine rückwirkende Erfassung des Kindes möglich.
Das neue Gesetz geht auf eine Initiative der Eheleute Barbara und Mario Martin aus der hessischen Gemeinde Brechen im Landkreis Limburg-Weilburg zurück. Das Paar hatte drei Kinder verloren, von denen es zwei nach der bisherigen Gesetzeslage juristisch nie gegeben hat. Um diese Regelung zu ändern, hatten die Martins rund 40 000 Unterschriften gesammelt.